Rechtsprechung
VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bereitschaftsdienst und Freizeitausgleich im Polizeivollzugsdienst in Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst; 80 ; NBG; § 9 Nds ArbZVO; Nds. ArbZVO; 7 ; Nds. ArbZVO
Arbeitszeit; Arbeitszeitregelung; Bereitschaftsdienst; Freizeitausgleich; Mehrarbeit; Polizeivollzugsdienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitszeit; Arbeitszeitregelung; Bereitschaftsdienst; Freizeitausgleich; Mehrarbeit; Polizeivollzugsdienst
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
- OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 178/09
- BVerwG, 02.05.2011 - 2 C 10.11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 LC 225/04
Vereinbarkeit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
In diesem Sinne sei auch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2007 (5 LC 225/04) zu verstehen.Denn nach der Richtlinie 93/104/EG bzw. jetzt 2003/88/EG ist in vollem Umfang Arbeitszeit - als Gegensatz zur Ruhezeit - (auch) jeder Bereitschaftsdienst, während dem ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in Form persönlicher Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur Verfügung steht (vgl. EuGH, Urteil vom 9.9.2003 - C - 151/02 -, PersV 2003, 453 und Beschluss vom 14.7.2005 - C - 52/04 -, NVwZ 2005, 1049; Nds. OVG, Urteil vom 18.6.2007 - 5 LC 225/04 - und Beschluss vom 23. Juli 2008 18 LP 1/07 -).
Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil vom 18. Juni 2007 (5 LC 225/04) zu der Auffassung, dass der Freizeitausgleich danach differenziert werden könne, ob während des Bereitschaftsdienstes tatsächlich Arbeit geleistet worden sei oder nicht.
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
Denn nach der Richtlinie 93/104/EG bzw. jetzt 2003/88/EG ist in vollem Umfang Arbeitszeit - als Gegensatz zur Ruhezeit - (auch) jeder Bereitschaftsdienst, während dem ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in Form persönlicher Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur Verfügung steht (vgl. EuGH, Urteil vom 9.9.2003 - C - 151/02 -, PersV 2003, 453 und Beschluss vom 14.7.2005 - C - 52/04 -, NVwZ 2005, 1049; Nds. OVG, Urteil vom 18.6.2007 - 5 LC 225/04 - und Beschluss vom 23. Juli 2008 18 LP 1/07 -). - EuGH, 14.07.2005 - C-52/04
Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
Denn nach der Richtlinie 93/104/EG bzw. jetzt 2003/88/EG ist in vollem Umfang Arbeitszeit - als Gegensatz zur Ruhezeit - (auch) jeder Bereitschaftsdienst, während dem ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in Form persönlicher Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur Verfügung steht (vgl. EuGH, Urteil vom 9.9.2003 - C - 151/02 -, PersV 2003, 453 und Beschluss vom 14.7.2005 - C - 52/04 -, NVwZ 2005, 1049; Nds. OVG, Urteil vom 18.6.2007 - 5 LC 225/04 - und Beschluss vom 23. Juli 2008 18 LP 1/07 -). - BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03
Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht; …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
Vielmehr sei der Bereitschaftsdienst durch Phasen der Entspannung, der Ruhe und des Wartens geprägt, so dass eine unterschiedliche besoldungsrechtliche Behandlung gerechtfertigt sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 2 C 9.03 -). - EuGH, 11.01.2007 - C-437/05
Vorel - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der …
Auszug aus VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
Auf jeden Fall habe der Europäische Gerichtshof in seinem Beschluss vom 11. Januar 2007 (C-437/05) die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bestätigt, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn für Bereitschaftsdienst weniger gezahlt werde als für so genannten Volldienst.